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Auto aus den USA nach Deutschland importieren: der komplette Leitfaden

Vom Zuschlag in der US-Auktion bis zum deutschen Kennzeichen: Häfen, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Gutachten und Zulassung – Schritt für Schritt, mit Verweisen auf Zoll, Gesetzestexte und Prüforganisationen. Alle Zahlen sind Richtwerte; verbindlich sind der Bescheid der Zollverwaltung und die Entscheidung von Prüfstelle und Zulassungsbehörde.

Für wen dieser Leitfaden ist

Dieser Leitfaden richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland, die einen Oldtimer oder ein US-Car aus den großen amerikanischen Auktionen beziehen möchten. Er beschreibt, was nach der Ankunft im Hafen geschieht, denn dort endet unsere Leistung: Wir ersteigern das Fahrzeug für Ihre Rechnung über unseren lizenzierten US-Partner, verschiffen es und übergeben Ihnen im Hafen den auf Sie übertragenen Original-Title, die Bill of Lading auf Ihren Namen und unsere Rechnung. Verzollung, Gutachten und Zulassung übernehmen Sie selbst oder mit Zollagent und Prüfstelle Ihrer Wahl. Den Einkaufsauftrag mit garantiertem Höchstbetrag erklärt die Seite So funktioniert es.

1. Ankunftshäfen in Deutschland und Alternativen

Für Deutschland empfehlen wir Bremerhaven. Die bremischen Häfen gehören zu den größten Fahrzeugumschlagplätzen Europas: Von Januar bis Juli 2025 wurden dort rund 713.000 Fahrzeuge umgeschlagen (Bericht über den bremischen Seegüterumschlag, bremenports). Das Autoterminal verfügt über regelmäßige RoRo-Verbindungen von der US-Ostküste und über Containerterminals, an denen Sammelcontainer mit Fahrzeugen entladen werden. Alternativ wählen Sie auf der Fahrzeugseite Antwerpen oder Rotterdam – beide sind von West- und Süddeutschland aus gut erreichbar. Wichtig: Der Zielhafen ändert nichts an der Verzollung. Kommt das Fahrzeug in Antwerpen oder Rotterdam an, kann es im Versandverfahren nach Deutschland weitergeleitet und hier verzollt werden; die Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Land, in dem das Fahrzeug in den freien Verkehr überführt wird. Eine Zulassung in einem anderen EU-Land kommt für Sie als in Deutschland ansässigen Halter nicht in Betracht.

Seereise: Spediteure rechnen für RoRo- und Containerverladungen von US-Häfen nach Deutschland mit 2 bis 4 Wochen reiner Seereise, je nach Abgangshafen (Ostküste schneller, Golf und Westküste länger) und Reederei. Zusammen mit Abholung, Title-Übergabe und Exportanmeldung ergeben sich die auf unserer Seite genannten 5 bis 9 Wochen vom Zuschlag bis zum Hafen.

Bei der Ankunft wird das Fahrzeug entladen (bei Containern: entstuft) und auf dem Terminal abgestellt. Die Terminalkosten (Terminal Handling Charge, Entladung, Dokumentenfreigabe) sind in unserem Preis frei Hafen enthalten. Danach läuft eine kurze lagergeldfreie Frist von meist wenigen Tagen; anschließend berechnet das Terminal Lagergeld pro Tag. Beauftragen Sie Ihren Zollagenten deshalb schon mit unserer Verschiffungsmeldung.

2. Verzollung in Deutschland

Zoll: 0 % für Fahrzeuge mit Ursprung USA (befristet)

Bis Mitte 2026 galt für Pkw aus Drittländern der Regelzollsatz von 10 % des Zollwerts. Mit der Verordnung (EU) 2026/1455 vom 25. Juni 2026 hat die EU das Handelsabkommen mit den USA umgesetzt: Für Industriewaren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten gilt seit dem 1. Juli 2026 ein Zollsatz von 0 %, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Maßgeblich ist der nichtpräferenzielle Ursprung nach dem Zollkodex der Union, also in der Regel der Herstellungsort des Fahrzeugs – nicht die Marke. Ein in den USA gebauter Ford, Chevrolet oder BMW ist US-Ursprungsware; ein in Japan, Mexiko oder Kanada gebautes Fahrzeug, das nur in den USA zugelassen war, zahlt weiterhin den Regelzollsatz (außer es ist als Sammlungsstück zollfrei). Ursprung (z. B. anhand Fahrgestellnummer und Herstellerangaben) und direkte Beförderung aus den USA sind bei der Anmeldung nachzuweisen. Die Kommission kann die Zollfreiheit aussetzen; prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Einkaufsauftrag im Elektronischen Zolltarif (EZT-online) oder bei Ihrem Zollagenten. Richtwert, zu bestätigen bei der Zollverwaltung.

Einfuhrumsatzsteuer: 19 % – oder 7 % für Sammlerfahrzeuge

Unabhängig vom Zoll fällt die Einfuhrumsatzsteuer an. Der Regelsatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (§ 11 UStG): im Regelfall der gezahlte Fahrzeugpreis zuzüglich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze, zuzüglich eventueller Zollabgaben und der Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland. Unsere Rechnung weist Fahrzeugkosten und Pauschale getrennt aus, damit Ihr Zollagent den Zollwert korrekt ermitteln kann.

Fahrzeuge, die als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert in die Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden, sind zollfrei und unterliegen in Deutschland dem ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 54 Buchstabe b UStG). Nach den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur gilt ein Kraftfahrzeug als Sammlungsstück, wenn es alle drei Merkmale erfüllt:

  • es ist mindestens 30 Jahre alt,
  • es entspricht einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ,
  • es befindet sich im ursprünglichen Zustand – ohne wesentliche Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängung oder Motor. Reparaturen, Restaurierungen und der Ersatz verschlissener Teile sind unschädlich, Umbauten und Leistungssteigerungen nicht.

Über die Einreihung entscheidet die Zollstelle bei der Abfertigung. Ein Fahrzeug mit sichtbaren Unfallschäden oder ein „Restomod“ mit modernem Motor wird regelmäßig nicht anerkannt. Wir können die Einreihung nicht zusichern; wer sicher gehen will, beantragt vorab eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Wer meldet an, welche Unterlagen

Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch (ATLAS). Privatpersonen beauftragen dafür praktisch immer einen Zollagenten bzw. Spediteur im Ankunftshafen, der die Anmeldung in Ihrem Namen abgibt; Unternehmen benötigen eine eigene EORI-Nummer; ob auch Sie als Privatperson eine brauchen, klären Sie mit Ihrem Zollagenten. Für die Anmeldung werden üblicherweise verlangt:

  • der US-Original-Title (Certificate of Title), auf Sie übertragen,
  • unsere Rechnung bzw. der Auktionsbeleg (Bill of Sale) als Wertnachweis,
  • die Bill of Lading auf Ihren Namen,
  • der Nachweis der US-Ausfuhranmeldung (EEI/AES),
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass, bei Unternehmen EORI-Nummer und Handelsregisterauszug,
  • Angaben zum Ursprung (Fahrgestellnummer, Herstellerangaben) für den Zollsatz 0 %,
  • bei Oldtimern: Fotos und Daten zum Nachweis der Voraussetzungen der Position 9705.

Nach Zahlung der Abgaben erhalten Sie den Einfuhrabgabenbescheid; er ist später bei der Zulassungsbehörde als Nachweis der ordnungsgemäßen Verzollung vorzulegen.

3. Zulassung in Deutschland

Gutachten nach § 21 StVZO

Ein Fahrzeug aus den USA besitzt in der Regel keine EU-Typgenehmigung und kein Certificate of Conformity. Für die Zulassung braucht es deshalb eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO. Grundlage ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA) oder eines benannten Technischen Dienstes; das Gutachten enthält die technische Beschreibung des Fahrzeugs und die Bestätigung, dass es den Vorschriften entspricht. Die nach Landesrecht zuständige Behörde – Ihre Zulassungsstelle – übernimmt die Daten in die Zulassungsbescheinigung.

Erfahrungsgemäß müssen an US-Fahrzeugen vor dem Gutachten einige Punkte angepasst werden; welche genau, hängt vom Baujahr ab, denn der Prüfer legt die Vorschriften zugrunde, die am Tag der Erstzulassung galten (im Zweifel der 1. Juli des Baujahres):

  • Beleuchtung: rote Blinker hinten, fehlende Nebelschlussleuchte, Seitenmarkierungsleuchten oder US-Scheinwerfer mit abweichendem Lichtbild sind die häufigsten Beanstandungen,
  • Tachometer: Anzeige in km/h erforderlich (§ 57 StVZO), bei vielen US-Tachos durch Umrüstung oder Zusatzskala,
  • Reifen: nur mit EG- oder ECE-Kennzeichnung zulässig, aus der Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit hervorgehen (TÜV SÜD),
  • Abgas: für die Einstufung in eine Emissionsklasse ist ein Einzelnachweis (Datenblatt zur Fahrgestellnummer, Abgasbestätigung) nötig, sonst eine Messung auf dem Prüfstand – besonders bei Pick-ups und Vans,
  • Anhängelast: US-Werte werden nicht übernommen; ohne Herstellerdaten setzt der Prüfer einen niedrigeren Wert fest.

Für einzelne Abweichungen kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragt werden. Kosten von Gutachten, Umrüstung und Abgasmessung richten sich nach Fahrzeug und Prüfstelle; klären Sie die Zulassungsfähigkeit vor dem Einkaufsauftrag anhand der Fahrzeugdaten – wir liefern sie Ihnen gern.

Oldtimer: H-Kennzeichen nach § 23 StVZO

Ist das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen, entspricht es weitestgehend dem Originalzustand, befindet es sich in gutem Erhaltungszustand und dient es der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (§ 2 Nr. 22 FZV), kann es als Oldtimer begutachtet werden (§ 23 StVZO). Das Oldtimergutachten erstellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur; es kann zusammen mit dem § 21-Gutachten erstellt werden. Vorteile des H-Kennzeichens: pauschale Kraftfahrzeugsteuer von 191,73 € pro Jahr (§ 9 Abs. 4 KraftStG), Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen (35. BImSchV, Anhang 3), meist günstigere Versicherungstarife. Die Kriterien für das H-Kennzeichen ähneln denen der Zollposition 9705, sind aber nicht identisch: Der Zoll entscheidet über die Einreihung, die Prüfstelle über das Kennzeichen; das eine garantiert das andere nicht.

Ablauf bei der Zulassungsbehörde

  1. Fahrt zur Prüfstelle: per Lkw oder mit Kurzzeitkennzeichen (§ 42 FZV, fünf Tage).
  2. Gutachten: § 21-Gutachten, bei Oldtimern zusätzlich § 23-Gutachten; die Hauptuntersuchung ist Bestandteil.
  3. Versicherung: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer); für Oldtimer gibt es spezielle Tarife, oft mit Wertgutachten.
  4. Zulassung: Personalausweis, Einfuhrabgabenbescheid, Original-Title, Gutachten, eVB-Nummer und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts; Sie erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und II und die Kennzeichen. Gebühren je nach Kommune im zweistelligen Eurobereich.

Rechnen Sie vom Hafen bis zur Plakette mit 2 bis 6 Wochen, je nach Werkstatt, Umrüstung und Prüfstelle – Zeiten, die wir nicht beeinflussen können.

4. Gesamtkosten: ein Rechenbeispiel (Richtwerte)

Das Beispiel übernimmt die Logik unserer Seite Kosten & Steuern: Oldtimer mit US-Ursprung, Zuschlag 10.000 $, garantierter Höchstbetrag frei Bremerhaven 16.500 €. Alle Beträge gerundet und ohne Gewähr.

PostenRegelfall (19 %)Sammlerfahrzeug 9705 (7 %)
Garantierter Höchstbetrag frei Bremerhaven (Fahrzeug, Gebühren, Transport, Seefracht, Hafen, Dokumente, Pauschale)16.500 €16.500 €
Zoll0 € (US-Ursprung, VO (EU) 2026/1455)0 € (zollfrei)
Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert*ca. 2.900 €ca. 1.070 €
Zollagent / Abfertigungnach Aufwand des Zollagenten
§ 21-Gutachten, ggf. § 23-Gutachten, Umrüstung, Zulassung, Kennzeichenje nach Fahrzeug, Werkstatt und Prüfstelle
Transport Hafen → Wohnortnicht enthalten; auf Wunsch bieten wir ihn an

* Der Zollwert umfasst Fahrzeugpreis, Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze, nicht aber Hafenkosten nach der Entladung und nicht unsere Einkaufsleistung; er liegt daher unter dem Preis frei Hafen. Die genaue Bemessung nimmt der Zollagent anhand unserer Rechnung und der Frachtpapiere vor. Für eine erste Orientierung mit Ihren eigenen Zahlen können Sie den Import-Simulator unseres Partners nutzen.

5. Häufige Fallstricke

  • Salvage- und Rebuilt-Title. Salvage bedeutet, dass eine US-Versicherung das Fahrzeug einmal als wirtschaftlichen Totalschaden eingestuft hat; „Rebuilt“ heißt repariert und erneut geprüft. In Deutschland ist das kein Zulassungshindernis an sich – der Prüfer beurteilt den tatsächlichen Zustand –, aber das Fahrzeug muss verkehrssicher instand gesetzt sein, und die Einreihung als Sammlungsstück (7 %) wird bei Unfallschäden regelmäßig abgelehnt. Nach Auswertungen von Fahrzeughistorien haben mehr als 80 % der in Deutschland geprüften US-Importe eine dokumentierte Schadenhistorie. Wir kennzeichnen den Title-Status auf jeder Fahrzeugseite.
  • Nicht fahrbereites Fahrzeug. „Non-running“ bedeutet höhere Kosten für Verladung in den USA und für den Lkw vom Hafen bis zur Werkstatt.
  • Odometer in Meilen. Der Kilometerstand wird in Deutschland in km dokumentiert; der Prüfer rechnet um. Bei älteren Fahrzeugen kann der Title „Exempt“ oder „Not actual mileage“ ausweisen – dann ist die Laufleistung nicht belegt.
  • Fehlende oder verspätete Dokumente. Ohne Original-Title keine Ausfuhr und keine Zulassung. Auktionshäuser übergeben den Title manchmal erst Wochen nach der Zahlung; das verzögert die Verschiffung, Standgelder werden gegen Nachweis weiterberechnet.
  • Umgebautes Fahrzeug. Moderner Motor, Tieferlegung, geänderte Bremsanlage: Das kostet die Position 9705 und das H-Kennzeichen und macht das § 21-Gutachten aufwendiger, weil jede Änderung einzeln bewertet wird.
  • Lagergeld im Hafen. Wer den Zollagenten erst nach Ankunft beauftragt, zahlt schnell Lagergeld pro Tag. Klären Sie Zollagent und Werkstatt, sobald das Fahrzeug verschifft ist.

6. Zeitplan vom Einkaufsauftrag bis zum Kennzeichen

PhaseRichtwert
Einkaufsauftrag, Bestätigung, Anzahlung 20 %, Gebotje nach Auktionstermin: Tage bis 2 Wochen
Zuschlag, Zahlung 90 % abzüglich Anzahlung, Abholung, Title-Übergabe durch das Auktionshaus1 bis 4 Wochen
Exportanmeldung und Verladung (2 bis 6 Wochen nach Eingang des Original-Title), Restzahlung 10 %2 bis 6 Wochen
Seereise bis Bremerhaven2 bis 4 Wochen (insgesamt 5 bis 9 Wochen vom Zuschlag bis zum Hafen)
Zollanmeldung, Abgabenbescheid, Freigabe im Hafenwenige Tage, wenn der Zollagent vorab beauftragt ist
Transport zur Werkstatt, Umrüstung, § 21-/§ 23-Gutachten, Zulassung2 bis 6 Wochen
Gesamt, Einkaufsauftrag bis Kennzeichenetwa 3 bis 5 Monate

Fristen von Auktionshaus, Spediteuren, Reedereien, Zoll, Werkstatt und Prüfstelle können wir nicht garantieren.

7. Fragen aus Deutschland

Muss ich in Bremerhaven persönlich erscheinen?

Nein. Der Zollagent gibt die Anmeldung als Ihr Vertreter ab; Sie übermitteln ihm die Unterlagen und eine Ausweiskopie. Das Fahrzeug kann anschließend per Lkw zu Ihnen oder in Ihre Werkstatt gebracht werden.

Kann ich in Antwerpen oder Rotterdam verzollen, weil das günstiger ist?

Für einen Halter mit Wohnsitz in Deutschland ist die Verzollung in Deutschland der normale Weg; das Fahrzeug wird vom ausländischen Hafen im Versandverfahren weitergeleitet. Eine Zulassung in einem anderen Land, um Abgaben zu sparen, bieten wir nicht an und raten davon ab.

Gilt der Zollsatz 0 % auch für meinen 1969er Mustang?

Ein in den USA gebautes Fahrzeug ist US-Ursprungsware und profitiert seit dem 1. Juli 2026 vom Zollsatz 0 %. Ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug im Originalzustand ist zudem als Sammlungsstück der Position 9705 ohnehin zollfrei und unterliegt nur 7 % Einfuhrumsatzsteuer. Beides entscheidet die Zollstelle im Einzelfall.

Bekommt ein Fahrzeug mit Salvage-Title ein H-Kennzeichen?

Das H-Kennzeichen setzt einen guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand voraus. Ein fachgerecht instand gesetzter Oldtimer kann es erhalten; ein Fahrzeug mit unreparierten Unfallschäden oder umfangreichen Umbauten nicht. Entscheidend ist das Gutachten der Prüfstelle, nicht der US-Title.

Welche Kfz-Steuer zahle ich ohne H-Kennzeichen?

Die reguläre Kfz-Steuer nach Hubraum und Emissionsklasse bzw. CO₂-Wert (§ 9 KraftStG). Für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung legt die Prüfstelle die Emissionsklasse im § 21-Gutachten fest. Den Betrag können Sie mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Zolls ermitteln.

Nächster Schritt

Suchen Sie Ihr Fahrzeug in den laufenden Auktionen – Oldtimer ab 30 Jahren sind vorausgewählt – und erteilen Sie den Einkaufsauftrag mit Ihrem garantierten Höchstbetrag frei Bremerhaven.

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Quellen

Stand der Recherche: Oktober 2026. Zoll- und Steuerregeln ändern sich; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und der Bescheid der zuständigen Behörde.